Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragskonditionen

1. Geltungsbereiche

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der TALENTPOOL SOLUTIONS cc, Roeland Square Unit 28, Roeland Street, 8001 Kapstadt, Südafrika, (nachfolgend Auftragsnehmer genannt) und Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) über die Nutzung des Produkts MSS Kapstadt – Die Sprachenagentur des Auftragnehmers.

Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in einem individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Abweichenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der versprochenen Lieferung oder Leistung nach dem neuesten Stand der Technik vor, sofern dadurch Leistung und Qualität nicht beeinträchtigt werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

2. Vertragsschluss

Das Angebot des Auftragnehmers im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, Schreibdienstleistungen zu bestellen. Die Bereitstellung des Produktes MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur im Internet begründet noch kein Angebot im rechtlichen Sinne.

Durch die Bestellung via Internet, E-Mail, Telefon, Post oder Fax gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Für die Bestellung via Internet steht dem Auftraggeber das Produkt MSS Kapstadt – Die Sprachenagentur für neue Aufträge 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalendertagen, beginnend mit dem Tag nach Eingang des Auftrags, anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail oder Fax oder durch telefonische Zusage. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er durch den Auftragnehmer bestätigt wird. Das Einstellen in den Auftraggeber-Bereich ist noch keine Auftragsannahme.

Durch die Auftragsbestätigung kommt ein rechtmäßiger Werkvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande. Die Laufzeit des Vertrages endet mit Ablauf der Auftragsfrist, spätestens jedoch mit Fertigstellung des Auftrags seitens des Auftragnehmers.

Der jeweilige Bearbeitungsstand eines Auftrages kann jederzeit per E-Mail aber auch telefonisch erfragt werden.

Die Frist für die Fertigstellung des Auftrags wird durch [Art der Vereinbarung] zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Die Auftragsfrist gilt erst ab Bestätigung durch den Aufragnehmer.

Auf Anfrage unterbreitet MSS Kapstadt – Die Sprachenagentur ein individuelles, zeitlich befristetes Angebot in Form eines Kostenvoranschlags. Für den Kunden ist dieses kostenfrei und unverbindlich.

Alle Angebote des Auftragnehmers sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Preis- und Produktänderungen bleiben vorbehalten. Mit jedem neuen Angebot verlieren alle vorherigen Angebote ihre Gültigkeit.

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Auftrag über das Formular auf der Internet-Plattform erteilt, so bedarf es für jeden Einzelauftrag der Erklärung des Einverständnisses mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese auch akzeptiert. Bei Unternehmern als Auftraggeber sind die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage aller vertraglichen Beziehungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Der Auftragnehmer wird seine registrierten Kunden jedoch auf jede Änderung seiner Geschäftsbedingungen hinweisen.

3. Vertragsinhalt und Vertragsdurchführung

Grundsätzlich bestimmt sich der Vertragsinhalt nach den in der Auftragserteilung gemachten Angaben.

Soweit jedoch die tatsächlich zu erbringende Leistung in Art und/oder Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Bei einer Abweichung im Umfang bzw. einer fehlerhaften Klassifikation des Auftrages seitens des Auftraggebers (insbesondere im Schwierigkeitsgrad eines Textes oder der Aufnahme-/Sprach-/Diktatqualität) bei dessen Übermittlung kann eine Anpassung des Rechnungsbetrages nach den auf der aktuell gültigen Preisliste dargestellten Preisparametern erfolgen.

MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur stellt dem Auftraggeber individuell unterschiedliche Bearbeitungsfristen zur Verfügung.

Diese Fristen beziehen sich auf die normalen MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur-Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr (ausgenommen Feiertage). Abweichend davon kann der Auftraggeber individuelle Vereinbarungen in einem Rahmenvertrag über die Geschäftszeiten treffen. Für andere Produkte gelten individuell erfragte und vereinbarte Bearbeitungszeiten.

Der Auftraggeber kann MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur-Aufträge in beliebiger Menge übermitteln. MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur garantiert die 95-prozentige Einhaltung der Bearbeitungsfristen.

MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur garantiert, dass im Monatsdurchschnitt mindestens 95 Prozent aller Aufträge innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungsfristen erledigt werden, ansonsten werden dem Auftraggeber die in dem betreffenden Monat berechneten Eilzuschläge gutgeschrieben.

Die Bearbeitungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur liegen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind – entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, nach den in der Bundesrepublik Deutschland aktuell gültigen Rechtschreibregeln und dem Stand der Technik. Bei etwaigen, z. B. medizinischen Fachbegriffen, orientiert sich MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur an der jeweiligen, z. B. im Pschyrembel oder im Roche Lexikon Medizin, verwendeten Schreibweise. Ist bei Audiodateien eine Sinnveränderung zu befürchten, wird MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur den Transkriptionstext phonetisch erfassen. Es wird dann genau das geschrieben, was in der Aufnahme lautlich zu hören ist.

Bei Transkriptionsaufträgen, in denen die Aufnahme Grammatikfehler enthält (zum Beispiel bei Nicht-Muttersprachlern) hat der Auftraggeber die Möglichkeit, MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur bereits bei der Auftragsübermittlung mit der grammatikalischen Optimierung des Textes zu beauftragen. Diese Optimierung führt MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber hat die von MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur erstellten Texte in diesen Fällen vor der weiteren Verwendung genau auf eventuelle Sinnveränderungen zu prüfen.

Eine ungenügende Aufnahmequalität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. Die Zusatzkosten dafür, die der Preisliste auf der Internet-Plattform des Auftragnehmers entnommen werden können, trägt der Auftraggeber.

4. Auftragsdatenqualität

MSS erwartet, dass alle Kundendateien bei der Auftragserteilung korrekt und vollständig und mit klaren Anweisungen eingereicht werden. Aus Kulanzgründen werden zusätzliche Kosten für Projektmanagement und/oder Übersetzung aufgrund unvollständiger oder falscher Anweisungen oder minderwertiger, unfertiger oder für die Übersetzung ungeeigneter Ausgangsdokumente von MSS für bis zu einer (1) Stunde übernommen. Darüber hinausgehende Kosten werden mit einem Stundensatz von 50,00 Euro pro Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für vermehrte Rückfragen, wiederholtes Nachsenden, Aktualisieren oder Klären von Aufträgen und außergewöhnliche Projektvorbereitungsarbeiten, die zu einer langsameren, verzögerten und erheblich erschwerten Übersetzungsarbeit führen.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der Sprachdienstleistung, insbesondere der Übersetzung und des Dolmetschens, notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)

Mit Relevanz für die jeweilige Preisgestaltung ordnet MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur die Sprecher im Hinblick auf die Verständlichkeit der Aufnahme in verschiedenen Stufen ein. Der Auftraggeber hat MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur von Sprechern, deren Sprachqualität MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur noch nicht bekannt ist, mindestens einen Werktag vor Übermittlung des ersten Schreibauftrages jeweils eine mindestens fünf-minütige Probeaufnahme des betreffenden Sprechers zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser Sprachprobe stuft MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur die Sprecher vorläufig in eine Verständlichkeitsstufen ein.

5. Preise, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Haftung

Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale entsprechend gültiger Preise erhoben.

Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, wie Sie auf den Internetseiten des Produkts MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur des Auftragnehmers genannt und aufgeführt werden. Für eventuellen Versand und Verpackung der Dokumente fallen zusätzliche Kosten an.

Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die endgültige Abschlussrechnung erfolgt nach beendeter Auftragsdurchführung. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, der Leistungsumfang die bei Vertragsschluss gemachten Angaben um mehr als fünf Prozent übersteigt oder der vertragliche Leistungsinhalt eine wesentliche Änderung erfährt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Pauschalpreis zu einer Erhöhung nach den Vorgaben der Preisparameter berechtigt.

Alle seitens des Auftragnehmers angegeben Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer im Einzelfall zur Umsatzsteuer verpflichtet und der Auftraggeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Der vereinbarte Preis wird mit Fertigstellung des Werkes und Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Bei einem Auftragsvolumen von mindestens 500,00 Euro kann eine Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Preises bei Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig gestellt werden.

Als Zahlungsarten stehen dem Auftraggeber Bankeinzug per Lastschriftverfahren, nach Rechnungslegung oder Überweisung oder Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Im Falle einer Rücklastschrift erhebt MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur eine Kostenbeteiligung in Höhe der entstandenen Kosten. Die erbrachten Leistungen werden nach erfolgreicher Auftragserledigung, wenigstens monatlich abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Auf Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers versendet MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur die Rechnung aber auch auf dem Postweg.

Wenn MSS mit dem Projekt beginnen muss, bevor eine PO-Nummer vorliegt, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die PO-Nummer sowie alle anderen relevanten Rechnungsdaten so schnell wie möglich, jedoch spätestens zwei Wochen nach der Auftragsbestätigung zu übermitteln. Sollten die relevanten Rechnungsinformationen nicht rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden, berechnet MSS eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro pro Arbeitstag, bis diese vollständig eingegangen sind.

Der Zahlungsverzug setzt mit Ablauf des Fälligkeitsdatums ein. Ab Fälligkeit wird der geschuldete Betrag zzgl. Zwölf 12,00 Prozent Verzinsung + 50,00 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr berechnet. Ist Teilzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, so ist der Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Zurückbehaltungsrechte wegen vom Auftragnehmer nicht schriftlich anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Auftraggebers ist unzulässig.

Im Fall des Lieferverzuges ist, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung des Auftragnehmers auf maximal fünf 5 Prozent der Angebotssumme beschränkt. Ferner ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber eine vierzehntägige Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung mit der Erklärung zu bestimmen, dass er sich nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag lösen kann. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen einen diesen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung zu verlangen. Geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet.

Tritt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, so muss er die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten vollständig tragen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, seine Ansprüche und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

6. Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Mindestens aber werden für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn 25 Prozent der Auftragssumme sofort fällig. Bei der Stornierung fest gebuchter Transkriptions- und/oder Übersetzerleistungen berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 Prozent und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 Prozent Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Transkriptionskräften gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.

Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, der gleichfalls dazu berechtigt ist, Teilleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzubehalten.

7. Lieferung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den jeweils in Deutschland geltenden Rechtschreibregeln.

Die Lieferung der Leistungen erfolgt auf elektronischem Wege als E-Mail oder als Dateidownload über die Internet Auftraggeber-Plattform, soweit nicht eine postalische Versendung vereinbart wurde. Bei Lieferung per Briefpost oder Kurier schuldet der Auftragnehmer nur die Übergabe der Dokumente an die Transportperson. Das Risiko des Verlustes derselben auf dem Weg zum Erfolgsort ist wiederum alleiniges Risiko des Auftraggebers. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

Die erstellten Daten werden dem Kunden per E-Mail, einen FTP-Server oder über die Internet-Plattform des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten bzw. für die Bereitstellung derselben auf dem Server. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung bzw. beim Download sind, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen, alleiniges Risiko des Auftraggebers. Gleiches gilt bei Lieferung per Telefax.

Zu Teillieferungen und -leistungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt.

Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, für die Lieferungen und Leistungen Unteraufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vergeben. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

Angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Auftragnehmers.

8. Haftung, Widerrufsrecht, Rückgaberecht

Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Sprachdienstleistung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haftet der Auftragnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet der Auftragnehmer nicht.

Der Auftragnehmer haftet nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden, zum Beispiel höhere Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Betriebsunterbrechungen.

Ist Verschulden für einen Anspruch des Auftraggebers Voraussetzung, so trifft den Auftraggeber hierfür die Beweislast.

Der Auftragnehmer ist für die Inhalte der im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und von Rechten Dritter frei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur alle aus der Benutzung dieser Dateien entstehenden Schäden und stellt MSS Kapstadt - Die Sprachenagentur von allen Ansprüchen Dritter frei. Letzteres gilt insbesondere im Hinblick auf vermeintliche Eigentums-, Patent-, Urheber- oder sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter. Bei etwaiger Rechtverfolgung trägt der Auftraggeber die entstehenden Kosten.

Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Sprachdienstleistung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser Zehn-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und uns ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Vertragsschluss, Vertragsdurchführung und Leistungsverpflichtungen des Betreibers erfolgen ausschließlich in deutscher oder/und englischer Sprache.

Domicilum citandi et executandi: Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist das Landgericht Kapstadt. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage eine Widerklage zu erheben oder vor anderen Gerichten als dem Gericht der Klage mit seiner Forderung gegen eine Klageforderung aufzurechnen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. Durch die Abgabe einer Bestellung werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Zuletzt aktualisiert: 7. November 2023

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